Mein Ziel ist es, Ihr Anliegen schnell, zuverlässig und individuell zu erledigen.

Dafür müssen Sie nicht aus Stuttgart kommen.

Ich berate und vertrete Sie unabhängig von Ihrem Wohnort - überregional/bundesweit.

Beratungen sind auch außerhalb der üblichen Bürozeiten per E-Mail, Fax oder Telefon möglich.

 

Sie suchen nicht nur juristische Unterstützung, sondern erwarten einen erfahrenen Anwalt, der Ihnen stets mit Rat und Tat kompetent zur Seite steht. Ich bin Ihr Ansprechpartner für die konsequente Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer rechtlichen Ansprüche und bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter.

 

Die Schwerpunkte meiner jahrzehntelangen anwaltlichen Tätigkeit sind neben dem Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht und Ehescheidungen (einverständlich, einvernehmlich) die Beitreibung von Forderungen (Inkasso). Selbstverständlich bin ich für Sie auch auf anderen Rechtgebieten außergerichtlich und gerichtlich tätig.

 

Die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist in vielen Fällen unvermeidlich,

wenn Sie nicht auf Ihre Rechte verzichten wollen.

 

Insbesondere bei strafrechtlichen Problemen sollten Sie nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern aktiv werden und handeln, wenn Sie Post von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht erhalten haben. Abwarten und hoffen, dass sich die Sache in Wohlgefallen auflöst, ist nicht immer die klügste Entscheidung. In vielen Fällen kann durch ein frühzeitiges Tätigwerden eine Einstellung des Strafverfahrens erreicht werden.

Bevor Sie sich zu dem Tatvorwurf äußern, sollten Sie den Inhalt der Ermittlungsakte kennen. Akteneinsicht ist jedoch nur durch einen Rechtsanwalt möglich.

Bei Strafbefehlen wird oftmals die wirtschaftliche Situation falsch eingeschätzt. Dies führt bei einer Geldstrafe zu einer Tagessatzhöhe, die nicht ihren tatsächlichen Einkommensverhältnissen entspricht. Bereits aus diesem Grund ist es sinnvoll, fristgerecht Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen.

 

Auch im Bereich des Arbeitsrechts ist ein rechtzeitiges Handeln wichtig. Hier sind bei arbeitsrechtlichen Maßnahmen, wie Kündigung oder auch rückständigen Lohn- und Gehaltsansprüchen zur Wahrung Ihrer Rechte gesetzliche bzw. tarifliche Fristen einzuhalten.

Werden ihre Ansprüche nicht fristgerecht geltend gemacht, verfallen sie. Gilt für Sie Kündigungsschutz, muss spätestens drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erhoben werden, ansonsten gilt die Kündigung als wirksam.

Unterschätzen Sie auch nicht die Bedeutung eines Arbeitszeugnisses für Ihre weitere berufliche Karriere. Je nach Inhalt kann es ein Türöffner sein oder sich als Hindernis bei einer zukünftigen Bewerbung auswirken, weshalb eine inhaltliche Prüfung empfehlenswert ist.

 

Verfügen Sie über eine Rechtschutzversicherung, übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten einer anwaltlichen Beratung sowie die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung. Falls Ihre Rechtschutzversicherung eine Selbstbeteiligung vorsieht, haben Sie anfallende Kosten lediglich in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung selbst zu tragen. Auf Wunsch übernehme ich für Sie den erforderlichen Schriftverkehr und hole eine notwendige Kostendeckungszusage ein.

 

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Ich freue mich über Ihre Anfrage.

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